Glossar: Fachbegriffe der Therapieberufe

Von „Blankoverordnung" bis „Zulassung": Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Heilmittelberufe – kompakt und verständlich. Es richtet sich an Therapeut:innen, Berufseinsteiger:innen und alle, die sich für die Branche interessieren.

Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von speziell ausgebildeten Therapeut:innen persönlich erbracht werden. Dazu zählen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie), Podologie und Ernährungstherapie. Heilmittel werden in der Regel ärztlich verordnet und von den Krankenkassen bezahlt.

Heilmittelerbringer

Heilmittelerbringer sind die Praxen und Therapeut:innen, die Heilmittel erbringen – also Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen und Podolog:innen. Wer gesetzlich Versicherte behandeln will, braucht dafür eine Zulassung der Krankenkassen.

Heilmittelverordnung

Die Heilmittelverordnung ist das „Rezept" für eine Therapie: Ärzt:innen verordnen damit z. B. Logopädie oder Physiotherapie. Auf der Verordnung stehen unter anderem Diagnose, Heilmittel, Anzahl der Behandlungen und gegebenenfalls Therapiefrequenz.

Heilmittel-Richtlinie

Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt, welche Heilmittel bei welchen Diagnosen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen – inklusive Verordnungsmengen und Therapiefrequenzen. Sie ist die wichtigste Arbeitsgrundlage für verordnende Ärzt:innen und Therapiepraxen.

Blankoverordnung

Bei der Blankoverordnung verordnen Ärzt:innen nur noch die Diagnose – über Auswahl des Heilmittels, Behandlungsmenge und Frequenz entscheiden die Therapeut:innen selbst. Das stärkt die fachliche Verantwortung der Therapieberufe und wird schrittweise für einzelne Bereiche eingeführt.

Direktzugang

Direktzugang bedeutet, dass Patient:innen ohne ärztliche Verordnung direkt zur Therapie gehen könnten. In Deutschland ist der Direktzugang in der Regelversorgung bisher nicht erlaubt; er wird berufspolitisch diskutiert und in Modellvorhaben erprobt.

Kassenzulassung

Die Zulassung berechtigt eine Praxis, gesetzlich versicherte Patient:innen zu behandeln und mit den Krankenkassen abzurechnen. Sie ist an fachliche Voraussetzungen (z. B. Berufsabschluss) und räumliche Anforderungen an die Praxis geknüpft.

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)

Rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Die GKV ist damit der wichtigste Kostenträger für Heilmittel: Sie gab im Jahr 2024 rund 13,3 Milliarden Euro für Heilmitteltherapien aus.

Logopädie

Logopädie ist die Diagnostik und Therapie von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens – bei Kindern (z. B. Sprachentwicklungsstörungen) ebenso wie bei Erwachsenen (z. B. nach Schlaganfall). Logopäd:innen arbeiten in Praxen, Kliniken und Förderzentren.

Ergotherapie

Ergotherapie unterstützt Menschen dabei, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zu erhalten oder wiederzugewinnen – etwa nach Verletzungen, bei Entwicklungsverzögerungen oder neurologischen Erkrankungen. Typische Fachbereiche sind Pädiatrie, Neurologie, Orthopädie, Handtherapie und Psychiatrie.

Physiotherapie

Physiotherapie behandelt Funktions- und Bewegungsstörungen des Körpers, z. B. nach Operationen, Verletzungen oder bei chronischen Erkrankungen. Sie ist mit Abstand das umsatzstärkste Heilmittel: Rund 70 Prozent der GKV-Heilmittelausgaben entfallen auf die Physiotherapie.

Podologie

Podologie ist die medizinische Fußbehandlung, etwa bei diabetischem Fußsyndrom. Podolog:innen arbeiten eng mit Ärzt:innen zusammen; podologische Therapie ist als Heilmittel verordnungsfähig.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

In vielen Praxen arbeiten mehrere Therapieberufe unter einem Dach zusammen – z. B. Logopädie und Ergotherapie. Das ermöglicht ganzheitliche Behandlung, kurzen fachlichen Austausch und ist für viele Therapeut:innen ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitgeberwahl.

Hausbesuch

Wenn Patient:innen die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können, findet die Therapie als Hausbesuch statt – zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen. Hausbesuche werden ärztlich verordnet und gesondert vergütet.

Therapiebericht

Auf Wunsch der verordnenden Ärzt:innen erstellen Therapeut:innen nach Abschluss der Behandlung einen Therapiebericht über Verlauf und Ergebnis. Er ist Teil der Kommunikation zwischen Therapie und Arztpraxis und wird vergütet.

Fortbildungspflicht

Zugelassene Heilmittelpraxen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden; der Nachweis erfolgt über Fortbildungspunkte. Gute Arbeitgeber übernehmen die Kosten für Fortbildungen – ein Punkt, auf den Bewerber:innen achten sollten.

Sektoraler Heilpraktiker (Physiotherapie)

Die sektorale Heilpraktikererlaubnis erlaubt Physiotherapeut:innen, Patient:innen ohne ärztliche Verordnung zu behandeln – allerdings nur privat, nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist eine Zusatzqualifikation mit eigener Prüfung.

Festgehalt vs. Umsatzbeteiligung

In Therapiepraxen gibt es zwei verbreitete Vergütungsmodelle: ein festes Monatsgehalt oder eine Beteiligung am erwirtschafteten Umsatz. Ein Festgehalt bietet Planbarkeit und Sicherheit (z. B. bei Urlaub und Krankheit); Umsatzmodelle verlagern wirtschaftliches Risiko auf die Therapeut:innen.

Kurzbewerbung

Eine Kurzbewerbung verzichtet auf das klassische Anschreiben und lange Unterlagen: Wenige Angaben zur Person und Qualifikation reichen für den Erstkontakt. Auf mein-therapiejob.de dauert eine Bewerbung so in der Regel nur etwa 3 Minuten – Kennenlernen und Details folgen im Gespräch.